- Anhörung
-
* * *
Ạn|hö|rung 〈f. 20〉 Sy Hearing1. Vernehmung von Zeugen durch einen Parlamentsausschuss2. öffentliche Anhören von Sachverständigen* * *
Ạn|hö|rung, die; -, -en:1. [öffentliche] Befragung von Fachleuten, Sachverständigen, Zeugen zu einem bestimmten Thema, Fall o. Ä. durch einen Untersuchungsausschuss, das Parlament o. Ä.; Hearing:eine A. zum Bebauungsplan.2. das Anhören, Befragen:ein Verfahren mit A. von Zeugen.* * *
Anhörung,1) Arbeitsrecht: das Recht des Betriebsrats, vor jeder Kündigung gehört zu werden (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz).2) Parlamentsrecht: die in § 70 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehene informelle Beratung eines Ausschusses zu bestimmten Beratungsgegenständen durch Sachverständige, Interessenvertreter und sonstige Auskunftspersonen (Hearing).3) Prozessrecht: rechtliches Gehör.* * *
Ạn|hö|rung, die; -, -en: 1. [öffentliche] Befragung von Fachleuten, Sachverständigen, Zeugen zu einem bestimmten Thema, Fall o. Ä. durch einen Untersuchungsausschuss, das Parlament o. Ä.; Hearing: Gibt es ... Bedenken, so kann der Bewerber einer „Anhörung“ unterzogen werden (Zeit 6. 6. 75, 16); A. zum Landesentwicklungsplan (MM 28. 4. 70, 4). 2. das Anhören, Befragen: das Verfahren wurde ohne A. von Zeugen eingestellt (Schwaiger, Wie kommt 91); er sei nach A. verschiedener Augenzeugen überzeugt, dass ... (Welt 16. 8. 76, 1).
Universal-Lexikon. 2012.